„Die Dienst­gemeinschaft
lebt: Unser Ziel ist ein fairer
Interessens­ausgleich.“



27. November 2023

Bericht der 150. KODA-Sitzung

Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta hat am 23. November 2023 im St. Antoniushaus Vechta zum 150. Mal getagt. Nach teilweise intensiven Beratungen hat sie vier Beschlüsse gefasst. Diese werden nun dem Diözesanadministrator Wübbe sowie Weihbischof und Offizial Theising zur In-Kraft-Setzung vorgelegt und danach in den Kirchlichen Amtsblättern veröffentlicht. Anschließend wird die neue Ausgabe der AVO (87. Änderung) erscheinen. Inhaltlich geht es um die folgenden Themen:

  1. Übernahme von TVöD-Regelungen aus der Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023
    Für den öffentlichen Dienst wurde per 22. April 2023 eine Tarifeinigung erzielt. Die KODA hat beschlossen, deren Ergebnisse für den kirchlichen Bereich zu übernehmen. Dabei geht es in erster Linie um die Erhöhung der Tabellenentgelte (Anlagen A und C zur AVO) und der tarifdynamischen Zulagen zum 01. März 2024 für Beschäftigte, Auszubildende, Studierende und Praktikant*inn*en.
  2. Anpassung der Ausbildungsvergütungen in der Hauswirtschaft
    Die betroffenen Auszubildenden erhalten rückwirkend zum 01. Mai 2023 und 01. September 2023 höhere Vergütungen. Sie liegen während der gesamten Ausbildungszeit unterhalb der Ausbildungsvergütungen des TVAöD; die Jahressonderzahlungen liegen dagegen mit 110% oberhalb der TVAöD-Regelung
    von 90% eines monatlichen Ausbildungsentgeltes.
  3. Anpassung der Fahrtkostenerstattung
    Die Sätze für die Kostenerstattung bei dienstlich veranlassten Fahrten orientieren sich aus Gründen der Steuer- und Beitragsfreiheit zukünftig an der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO), jedoch wurden folgende Mindestbeträge festgesetzt: Der Erstattungssatz bei Nutzung von Pkw beträgt ab dem 01. Januar 2024 je Kilometer 0,38 EUR (bislang 0,40 EUR), bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen 0,30 EUR. Der Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten bei deren Nachweis wurde auf max. 0,60 EUR (bislang max. 0,50 EUR) erhöht. Bei Nutzung eines privaten Fahrrades für Dienstreisen werden zukünftig 0,19 EUR je Kilometer (bislang 0,05 EUR) erstattet, diese sind jedoch nicht steuerfrei. Neu eingeführt wurde die sog. Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,05 EUR je Person und Kilometer.
  4. Fortzahlung der SuE-Zulage bei Arbeitsunfähigkeit am Umwandlungstag
    Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die an ihrem Umwandlungstag arbeitsunfähig erkranken, verlieren zwar den zusätzlichen freien Tag, zukünftig jedoch nicht mehr die SuE-Zulage. Dem Beschluss ging ein Vorschlag des Vermittlungsausschusses voraus, der am 14. September 2023 getagt hat. Die Regelung tritt rückwirkend zum 01. April 2023 in Kraft.
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18. Oktober 2023

ABGESAGT: 11. KODA-Arbeitsrechtstagung 2023

Bedauerlicherweise musste die für Dienstag, den 28. November 2023 an der Kath. Akademie Stapelfeld geplante Arbeitsrechtstagung 2023 abgesagt werden. Wir würden uns sehr freuen, Sie bei der nächsten planmäßigen Arbeitsrechtstagung 2025 begrüßen zu dürfen.

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Kurzberichte