„Die Dienstgemeinschaft
lebt: Unser Ziel ist ein fairer
Interessensausgleich.“
Im Zeitraum vom 13.01. – 16.02.2023 hat die Regional-KODA Osnabrück/Vechta eine Befragung unter allen ca. 13.800 Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst im Geltungsbereich unserer Arbeitsvertragsordnung (AVO) mit wissenschaftlicher Unterstützung durch die Universität Vechta durchgeführt. Beabsichtigt war damit eine Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit. Die hohe Beteiligung und ein Rücklauf von über 3.000 Fragebögen haben die Relevanz von Faktoren gezeigt, die Kirche als Arbeitgeber aus Sicht der Beschäftigten attraktiv machen, in welcher Hinsicht aber auch Defizite bestehen.
Nach Sichtung der Befragungsergebnisse und einer ersten Information gegenüber Dienstgeber- und Mitarbeitervertretungen möchten wir diese nun allen Beschäftigten vorstellen und erläutern.
Dazu laden wir Sie zu einer digitalen Präsentation ein, zu der Sie sich hier anmelden können.
Die Veranstaltung findet statt am Montag, 9. Oktober 2023 von 18:00 – 19:30 Uhr.
Durch die Präsentation führt Herr Prof. Dr. Schank (Universität Vechta), die Mitglieder des KODA-Fachausschusses für die Konzeption und Durchführung der Befragung sind ebenfalls vertreten.
weiterErgebnisse
In ihrer Sitzung am 15. Juni 2023 in der Katholischen LandvolkHochschule Oesede in Georgsmarienhütte hat die Regional-KODA Osnabrück/Vechta die nachstehenden Beschlüsse gefasst. Diese werden nun dem Diözesanadministrator Wübbe sowie Weihbischof und Offizial Theising zur Inkraftsetzung vorgelegt und danach in den Kirchlichen Amtsblättern veröffentlicht. Anschließend wird die neue Ausgabe der AVO (86. Änderung) erscheinen.
Beschlossen wurde die Übernahme des TV Inflationsausgleich aus dem öffentlichen Dienst in die AVO (Anlage 1 Nr. 15). Damit wird mit dem Entgelt für Juni 2023 eine steuer- und beitragsfreie Sonderzahlung in Höhe von € 1.240,00 sowie im Zeitraum von Juli 2023 bis einschl. Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung von jeweils € 220,00 gezahlt (Beträge gelten für Vollzeitbeschäftigte – für Teilzeitbeschäftigte anteilig). Für Auszubildende, Studierende und Praktikant*inn*en im Sinne der entsprechenden Tarifverträge (TVAöD, TVSöD, TVPöD) gelten Beträge in Höhe von € 620,00 im Juni 2023 sowie € 110,00 für die weiteren monatlichen Sonderzahlungen.
Voraussetzung für die Sonderzahlung im Juni 2023 ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat; für die monatlichen Sonderzahlungen gelten die Voraussetzungen, dass im jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im jeweiligen Bezugsmonat ein Entgeltanspruch besteht.
Der Inflationsausgleich 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und bei der Bemessung sonstiger Leistungen (z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt) nicht zu berücksichtigen.
Minijobber haben ebenfalls Anspruch auf die o.g. Leistungen. Die Sonderzahlungen werden bei der SV-rechtlichen Beurteilung aber nicht zum Arbeitsentgelt hinzugerechnet und beeinflussen die Geringfügigkeitsgrenze nicht.
Für die bestehende Regelung zur Fahrtkostenerstattung für Dienstreisen mit dem Privat-Kfz wurde die derzeitige Befristung bis zum 30. Juni 2023 ohne inhaltliche Veränderung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die entsprechend befristete Regelung für die Nutzung von Privatfahrrädern für Dienstreisen wurde ebenfalls bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (AVO Anlage 3 § 2 Abs. 3 und 3a).
Weiter wurden durch KODA-Beschluss arbeitsrechtliche Regelungen in der AVO vorgenommen für…
…eine Anpassung an die gesetzlichen Regelungen für die elektronische AU-Bescheinigung zum 1. Januar 2023 (AVO Allgemeiner Teil § 22 – Änderung der Protokollerklärung zu Abs. 1);
…einen Entfall des Verbotes, Vergütungsansprüche an Dritte abtreten zu können zum 1. Juli 2023 (AVO Allgemeiner Teil § 24 – Entfall von Abs. 7);
…eine Angleichung der Jahressonderzahlung zwischen den Tarifgebieten West und Ost zum 1. Januar 2023 (AVO Allgemeiner Teil § 20 – Änderung von Abs. 2 und Entfall von Abs. 3 inkl. Protokollerklärung).
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