„Die Dienst­gemeinschaft
lebt: Unser Ziel ist ein fairer
Interessens­ausgleich.“



21. März 2023

Bericht der 148. KODA-Sitzung

Ergebnisse

In ihrer Sitzung am 16. März 2023 in der Katholischen Akademie Stapelfeld in Cloppenburg hat die Regional-KODA Osnabrück/Vechta die nachstehenden Beschlüsse gefasst. Diese werden nun Bischof Dr. Bode sowie Weihbischof und Offizial Theising zur Inkraftsetzung vorgelegt und danach in den Kirchlichen Amtsblättern veröffentlicht. In der Folge wird die neue Ausgabe der AVO (85. Änderung) erscheinen.

Beschlossen wurde rückwirkend zum 1. November 2022 im Rahmen der Tarifpflege und der Übernahme der Ergebnisse aus Redaktionsverhandlungen zum TVöD:

  1. Textaktualisierungen in der Präambel der AVO;
  2. Erweiterung des Personenkreises für die Besetzung von Vollzeitstellen von “früher Vollzeitbeschäftigten” auf alle Beschäftigten (Entfall § 11 Abs. 3 im Allgemeinen Teil der AVO);
  3. zukünftig werden die Zeiten sämtlicher Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz – nicht mehr nur die Schutzfristen vor und nach der Geburt – auf die Stufenlaufzeiten angerechnet (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a) AVO);
  4. bei Wechsel der Entgelttabelle (z. B. von der Allgemeinen Tabelle in die Tabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes oder andersherum): Mitnahme der erreichten Stufe und Neubeginn der Stufenlaufzeit (vgl. Protokollerklärung zu den Absätzen 4, 4a, und 5  des § 17 AVO);
  5. bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin: Erweiterung der Arbeitsbefreiung auf Lebensgefährten in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften (vgl. § 29 Abs. 1 Buchst. a) AVO);
  6. bei Tod des Partners: Erweiterung der Arbeitsbefreiung auf Lebensgefährten in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften (vgl. § 29 Abs. 1 Buchst. b) AVO);
  7. Übernahme von aktualisierten Änderungstarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst (TVöD / TVÜ-VKA / TVAöD Allgemeiner Teil / TVAöD Besonderer Teil BBiG / TVPöD; vgl. Anlage 1 AVO);
  8. Übernahme einiger redaktioneller Änderungen aus dem TVöD und vollständige Anpassung der Struktur der Sonderregelung 3 der AVO an den TVöD.

Arbeitsrechtliche Regelung für dual Studierende
Übernahme des Tarifvertrages für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) in die AVO mit Wirkung zum 1. April 2023

Anspruch auf Arbeitsbefreiung im Todesfall von Geschwistern
Bei Tod eines Bruders oder einer Schwester von Mitarbeiter*innen im kirchlichen Dienst entsteht ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung im Umfang von einem Arbeitstag mit Wirkung zum 1. Januar 2023 (vgl. § 29 Abs. 1 Buchst. b) AVO).

Ergänzung der KODA-Geschäftsordnung…
…um eine Anlage mit Vereinbarungen aus den KODA-Klausurtagen 2022 (Bischofsgespräche, Reflexionstage, Gestaltung der Vorabende der Plenumssitzungen, Rückbindung der Ergebnisse des Tarifausschusses an Vorbereitungstagen, Bewertung finanzieller Auswirkungen von Anträgen) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

 

Die nächste KODA-Plenumssitzung findet am 15. Juni 2023 in der Katholischen LandvolkHochschule Oesede in Georgsmarienhütte statt.

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17. Januar 2023

Gute Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen! Start einer Umfrage durch die Regional-KODA

Die Regional-KODA wendet sich mit einer Einladung zu einer Umfrage zum Thema „Gute Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen!“ an alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst im Geltungsbereich der AVO. Wir wollen damit herausfinden, ob die Kirche als Arbeitgeber eine besondere Bedeutung hat, wieso Menschen in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, wie es um Ihre Arbeitszufriedenheit bestellt ist und welche Erwartungen Sie an Ihren kirchlichen Arbeitgeber haben.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen und zur Umfrage.

Dienstgeber werden vom Bischöflichen Generalvikar und vom Weihbischof und Offizial um Unterstützung der Umfrage gebeten.

 

 

 

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Kurzberichte