Urteil des KAG Hamburg: KODA-Mitarbeiterseite legt Revision beim Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (KAGH) ein

Aufgrund des Urteils des KAG Hamburg hat die KODA-Mitarbeiterseite beim Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn Revision eingelegt. Eine zusammenfassende Darlegung der Urteilsbegründung und der darauf gerichteten Revisionsbegründung haben wir hier zur Information bereitgestellt.