Merkblatt Fahrradleasing

Die KODA hat am 1. Juli 2021 eine AVO-Regelung zum Fahrradleasing beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über den Weg der Bruttoentgeltumwandlung. Da für den Betrag der Entgeltumwandlung keine SV-Beiträge mehr anfallen, entsteht eine Ersparnis. Für den Arbeitnehmer beträgt diese rd. 20%, für den Arbeitgeber rd. 25% des Umwandlungsbetrages. Bei einem E-Bike im Wert von € 3.000 entspricht dies rd. € 24 pro Monat (rd. € 288 pro Jahr, also rd. € 864 pro geleastem Fahrrad). Für den Arbeitnehmer entstehen jedoch auch finanzielle Auswirkungen auf die Alterssicherung. Diese erläutern wir in einem Merkblatt.


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