Merkblätter

 

Merkblatt Fahrradleasing

Die KODA hat am 1. Juli 2021 eine AVO-Regelung zum Fahrradleasing beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über den Weg der Bruttoentgeltumwandlung. Da für den Betrag der Entgeltumwandlung keine SV-Beiträge mehr anfallen, entsteht eine Ersparnis. Für den Arbeitnehmer beträgt diese rd. 20%, für den Arbeitgeber rd. 25% des Umwandlungsbetrages. Bei einem E-Bike im Wert von € 3.000 entspricht dies rd. € 24 pro Monat (rd. € 288 pro Jahr, also rd. € 864 pro geleastem Fahrrad). Für den Arbeitnehmer entstehen jedoch auch finanzielle Auswirkungen auf die Alterssicherung. Diese erläutern wir in einem Merkblatt.

Umfrage ehrenamtliches Engagement

Rund 95 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begrüßen ehrenamtliches Engagement. Das ist das Ergebnis einer Mitarbeiterbefragung im Auftrag der KODA-MAS aus 2016.

Weitere Links:
Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission
Regional-KODA Nordrhein-Westfalen
DiAG MAV im Bistum Osnabrück
DiAG MAV im Bistum Münster